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Berechnung des Pflegegrades

 

Um den Pflegegrad zu bestimmen, prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) sechs Lebensbereiche, die in die Gesamtbewertung einfließen und unterschiedlich gewichtet werden. Jeder dieser Bereiche enthält spezifische Fragen, die die Selbstständigkeit des Betroffenen untersuchen. Dabei werden für jede Frage 1 bis 3 Punkte vergeben.

Folgende sechs Lebensbereiche werden bei der Pflegegradberechnung berücksichtigt:

10 %

Mobilität

Hier wird zum Beispiel beurteilt, inwiefern Sie sich im Wohnbereich bewegen können und ob Sie selbständig Treppen steigen können.

15 %

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Können Sie sich selbst um Ihre Körperpflege kümmern, sich selbst ein- und umkleiden? Können Sie sich Ihr Essen selbst zubereiten und auf die Toilette gehen?

40 %

Selbstversorgung

Sind bei Ihnen verbale und körperliche Aggressionen zu beobachten? Treten Ängste, Depressionen oder gar Wahnvorstellungen auf?

15 %

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Fragen, die gestellt werden sind u. a. ob Sie noch in der Lage sind Menschen in Ihrem nahen Umfeld wahrzunehmen. Können Sie sich in Ihrem Alltag noch orientieren und Entscheidungen treffen? Können Sie Bedürfnisse kommunizieren und an Gesprächen teilnehmen?

20 %

Umgang mit/Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen

Welche Krankheiten sind vorhanden und können Sie diese selbstständig bewältigen? Die Bewertung durch die Punkte richtet sich danach, wie oft am Tag oder in der Woche Therapiemaßnahmen vorgenommen werden müssen.

15 %

Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte

Wird der Tagesablauf noch selbst und flexibel gestaltet? Werden Planungen für die Zukunft selbstständig unternommen? Werden Kontakte zu Menschen gepflegt, die nicht zum engeren Umfeld gehören?