Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Viele wissen es nicht: Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten für Betreuung & Entlastung im Alltag bis zu 100%. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Budgets und welche Anforderungen bestehen.
Entlastungsbetrag: bereits ab Pflegegrad 1
Wenn Sie oder ein Angehöriger zu Hause gepflegt werden, können Sie zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung den sogenannten Entlastungsbetrag nutzen – bereits ab Pflegegrad 1.
Der monatliche Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 Euro für alle Pflegegrade. Er ist zweckgebunden und kann für zwei Bereiche verwendet werden: Einerseits, um pflegende Angehörige zu entlasten, andererseits für Angebote, die die
Für folgende Aufgabenbereiche kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden:
- Betreuungsleistungen und teilweise pflegerische Hilfen durch ambulante Dienste
- Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Weitere anerkannte Angebote, die je nach Landesrecht variieren, z. B. Gruppen-Tagesbetreuung
Abrechnung: Für die Nutzung des Entlastungsbetrags reichen Sie einfach die Rechnungen der jeweiligen Anbieter bei Ihrer Pflegekasse ein bzw. ermächtigen den Anbieter dies selbst zu tun für noch weniger bürokratischen Aufwand.
Wichtig
Nicht genutzter Entlastungsbetrag verfällt nicht innerhalb eines Kalendermonats, sondern kann auf die Folgemonate übertragen werden. Nicht genutztes Budget kann noch bis zum 30.06. des Folgejahres genutzt werden
Gut zu wissen
Entlastungsleistungen lassen sich nicht nur über den Entlastungsbetrag abrechnen, sondern zusätzlich teilweise auch über Pflegesachleistungen, die die Pflegekasse mit einem Anteil von 40 % übernimmt.
Verhinderungspflege – Entlastung für pflegende Angehörige
Die Pflege eines nahestehenden Menschen kann körperlich wie emotional sehr herausfordernd sein. Gleichzeitig können pflegende Angehörige selbst erkranken oder aus anderen Gründen vorübergehend ausfallen. Die Verhinderungspflege sorgt in solchen Situationen dafür, dass die Pflege zuverlässig weitergeführt wird.
Anspruch darauf haben Personen mit Pflegegrad 2 bis 5, die mindestens sechs Monate zuhause von einer privaten Pflegeperson betreut wurden. Sie können die Kosten für eine notwendige Ersatzpflege für bis zu sechs Wochen pro Jahr geltend machen.
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen neuen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege — also kein strikt getrenntes Budget mehr.
Dieser Gesamtbetrag liegt nun bei bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr.
Sie können die Kosten für eine notwendige Ersatzpflege für bis zu acht Wochen pro Jahr geltend machen.
Für Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege.
Wichtig
Die Verhinderungspflege darf nur von einer außenstehenden Person geleistet werden, die kein direkter Verwandter oder Mitbewohner des Pflegebedürftigen ist. Sollten in Ihrem Fall nahe Angehörige die Vertretung übernehmen, gelten andere Regelungen.
Gut zu wissen
Wenn der Betrag im laufenden Jahr nicht vollständig genutzt wird, verfällt der Rest am Ende des Kalenderjahres — er kann nicht ins nächste Jahr „übertragen“ werden.
Pflegegrad vorhanden?
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Pflegegeld – Ihre Unterstützung für häusliche Pflege
Das Pflegegeld soll pflegebedürftigen Menschen eine flexible Unterstützung ermöglichen, wenn die Pflege zu Hause — z. B. durch Angehörige, ehrenamtliche Helfer oder Betreuungsdienste — erfolgt. Es kann frei verwendet werden und erleichtert das Leben im vertrauten Umfeld — etwa für Pflege, Haushaltshilfe oder Betreuungsleistungen.
💡 Warum Pflegegeld wichtig ist
Selbstbestimmung und Flexibilität: Sie entscheiden selbst, wer pflegt und wie die Mittel eingesetzt werden.
Entlastung für Angehörige: Pflegebedürftige können Angehörige finanziell entlasten, wenn diese die Betreuung übernehmen.
Verlässlichkeit: Die Beträge werden monatlich ausgezahlt und sind je nach Pflegegrad gestaffelt.
| Pflegegrad | Pflegegeld ab 2025 (monatlich) |
|---|---|
| 1 | 0 € (noch kein Anspruch) |
| 2 | 347 € |
| 3 | 599 € |
| 4 | 800 € |
| 5 | 990 € |
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Publikation „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“
Wichtig
Die Verhinderungspflege darf nur von einer außenstehenden Person geleistet werden, die kein direkter Verwandter oder Mitbewohner des Pflegebedürftigen ist. Sollten in Ihrem Fall nahe Angehörige die Vertretung übernehmen, gelten andere Regelungen.
Jetzt handeln — so beantragen Sie Pflegegeld
- Stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse.
- Lassen Sie den Pflegegrad durch den zuständigen Gutachterdienst feststellen.
- Nach Bewilligung wird das Pflegegeld monatlich ausgezahlt — die Höhe richtet sich nach dem anerkannten Pflegegrad.
Unsere Leistungen
Rundum gut betreut - individuelle Dienstleistungen bereits ab 1 Stunde buchbar. Wählen Sie eine der folgenden Leistungen oder eine Kombination aus allem.
Lebensfreude
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Betreuung
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Alltagshilfe
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Mahlzeiten & Getränke
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Haushaltshilfe & Wäsche
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Begleitung
zum Arzt
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Gedächtnistraining & Spiele
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Transport & Begleitung
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Wir rechnen mit allen gesetzlichen Pflegekassen ab.
Pflegix ist in Nordrhein-Westfalen als Anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag (AnFöVO) zugelassen.
In anderen Bundesländern können wir aktuell nur Privatzahlung anbieten, eine Erstattung bei den Krankenkassen ist ggf. möglich.
