Entlastung für Sie und Ihre Angehörigen
Verlässliche Unterstützung
Verlässliche Unterstützung
Wir springen ein, wenn Angehörige verhindert sind – zuverlässig und persönlich.
Zeit für das Wesentliche
Zeit für das Wesentliche
Wir schaffen Freiräume – für Sie und Ihre Liebsten.
Hilfe bei Organisation & Anträgen
Hilfe bei Organisation & Anträgen
Wir unterstützen Sie bei Fragen rund um Pflege und Finanzierung.
Kosten & Finanzierung
Viele unserer Leistungen können über die Pflegekasse abgerechnet werden. Welche Finanzierungsmöglichkeit infrage kommt, hängt vom Pflegegrad und Ihrer persönlichen Situation ab.
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Allen Personen mit anerkanntem Pflegegrad steht ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 € zur Verfügung. Dieser kann für unsere anerkannten Leistungen im Bereich Haushaltshilfe und Alltagsunterstützung eingesetzt werden.
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
Ist die private Pflegeperson vorübergehend verhindert – beispielsweise durch Urlaub, Krankheit oder eine notwendige Auszeit –, können unsere Betreuungs- und Haushaltshilfeleistungen im Rahmen der Verhinderungspflege finanziert werden.
Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI)
Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI)
Bei einem anerkannten Pflegegrad können unsere Leistungen – abhängig vom Pflegegrad und dem vereinbarten Leistungsumfang – auch über das monatliche Budget der Pflegesachleistungen abgerechnet werden.
Noch kein Pflegegrad vorhanden? Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung. Wurde ein Antrag abgelehnt, helfen wir Ihnen auch bei den nächsten Schritten und bei der Vorbereitung eines Widerspruchs.
Gemeinsam finden wir den passenden Weg, damit Ihre Unterstützung bestmöglich finanziert werden kann.
Mit Herz
Wir kümmern uns persönlich.
Zuverlässig
Auf uns können Sie sich verlassen.
Individuell
Betreuung, die zu Ihrem Leben passt.
Regional für Sie da
In Ihrer Nähe – mit festen Ansprechpartnern.
