Damit das Leben zuhause leichter bleibt
Wir helfen dort, wo der Alltag zu beschwerlich wird
Mit zunehmendem Alter werden viele alltägliche Aufgaben zur Herausforderung – doch der Wunsch, im eigenen Zuhause zu bleiben, bleibt bestehen.
Unsere Haushaltshilfe für Senioren unterstützt Sie oder Ihre Angehörigen einfühlsam, zuverlässig und individuell. So bleibt das Zuhause nicht nur sauber, sondern auch ein Ort zum Wohlfühlen.
Unsere Leistungen im Überblick:
Unterstützung im Haushalt
Wir übernehmen alle anfallenden Aufgaben, die den Alltag erleichtern:
- Reinigung der Wohnung (Staubsaugen, Wischen, Bad & Küche)
- Wäsche waschen & Bügeln
- Betten beziehen
- Pflanzenpflege
- Müllentsorgung
Einkaufen & Erledigungen
Wir helfen beim selbstständigen Leben:
- Einkäufe erledigen oder begleiten
- Botengänge (Apotheke, Post, Arztbesuche)
- Hilfe beim Sortieren von Unterlagen oder Briefen
Entlastung für Angehörige
Unsere geschulten Betreuungskräfte schaffen Freiräume für Angehörige, die sich um ihre Lieben kümmern. So wissen Sie: Ihre Mutter, Ihr Vater oder Partner sind gut versorgt – auch, wenn Sie selbst einmal nicht können.
Warum unsere Haushaltshilfe so geschätzt wird:
- Verlässlichkeit & Vertrauen: Wir kommen pünktlich, freundlich und mit Herz.
- Feste Bezugspersonen: Immer dieselbe Betreuungskraft – für Sicherheit & Routine.
- Individuelle Betreuung: Wir passen uns an Ihre Wünsche an.
- Erfahrung mit Senioren & Demenz: Verständnisvolle Unterstützung, auch bei besonderen Bedürfnissen.
Unser Ziel: Ein leichterer Alltag – für mehr Lebensfreude im eigenen Zuhause.
Kosten & Finanzierung
Viele unserer Leistungen können über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Folgende Leistungen kommen dabei infrage:
Entlastungsbetrag (§45b SGB XI):
Für alle Personen mit anerkanntem Pflegegrad steht monatlich ein Betrag von 131 € zur Verfügung – dieser kann für unsere Haushaltshilfe eingesetzt werden.
Pflegesachleistungen (§36 SGB XI):
Wenn ein Pflegegrad vorliegt, können unsere Leistungen auch über das monatliche Budget der Pflegesachleistungen finanziert werden.
Verhinderungspflege (§39 SGB XI):
Wenn Angehörige verhindert sind (z. B. Urlaub, Krankheit), kann unsere Betreuung und Haushaltshilfe über die Verhinderungspflege abgerechnet werden.
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, wenn noch kein Pflegegrad vorhanden ist, und helfen auch beim Widerspruch, falls ein Antrag abgelehnt wurde.
Gemeinsam finden wir den besten Weg, um Ihre Unterstützung optimal finanziert zu bekommen.

