Beratungs­besuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Was ist die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI?

Wenn Pflegebedürftige Pflegegeld beziehen und keinen Pflegedienst für die tägliche Pflege beauftragen, verlangt die Pflegekasse regelmäßige Beratungseinsätze.
Diese Beratungen helfen dabei:

  • die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern,
  • pflegende Angehörige fachlich zu unterstützen,
  • Tipps und Hilfsmittel zu vermitteln,
  • mögliche Ansprüche oder Verbesserungen aufzuzeigen.

Wir nehmen uns Zeit für Sie!  Unsere geschulten Fachkräfte führen diese Beratungen direkt bei Ihnen zuhause durch – einfühlsam, kompetent und zuverlässig.

Wie oft ist die Beratung Pflicht?

Die Häufigkeit der Beratung hängt vom Pflegegrad ab:

Pflegegrad 1 ein Mal pro Jahr freiwillig möglich -> Pflegekasse übernimmt die Kosten
Pflegegrad 2 & 3 halbjährlich (alle 6 Monate) verpflichtend -> Pflegekasse übernimmt
Pflegegrad 4 & 5 vierteljährlich (alle 3 Monate) verpflichtend -> Pflegekasse übernimmt

👉 Wird die Beratung nicht rechtzeitig durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder aussetzen.

Unsere Pflegeberatung umfasst:

  • Fachliche Beratung zur richtigen Pflege und Unterstützung im Alltag
  • Empfehlungen zu Pflegehilfsmitteln, Wohnraumanpassung und Entlastungsangeboten
  • Tipps für pflegende Angehörige (z. B. rückenschonende Pflegetechniken)
  • Überprüfung der aktuellen Pflegesituation
  • Hinweise zur Finanzierung und zu Leistungen der Pflegeversicherung

👉 Unsere Fachkräfte dokumentieren den Einsatz und übermitteln den Nachweis direkt an Ihre Pflegekasse – Sie müssen sich um nichts kümmern.

👉 Die Kosten übernimmt in allen Fällen die Pflegekasse vollständig.
Sie erhalten keine Rechnung – wir rechnen direkt mit der jeweiligen Pflegekasse ab.

Auch bei Pflegegrad 1 kann einmal jährlich eine kostenlose Beratung in Anspruch genommen werden.
Diese ist nicht verpflichtend, aber sehr empfehlenswert, um:

  • zukünftige Leistungen zu prüfen,
  • Pflegetipps zu erhalten,
  • Entlastungsmöglichkeiten kennenzulernen.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir melden uns kurzfristig zurück und vereinbaren einen Beratungstermin.

Häufige Fragen

Welche Leistungen bietet Pflegix an?

Pflegix unterstützt Sie oder Ihre Lieben im Alltag – ganz individuell und bedarfsgerecht. Unsere Leistungen umfassen unter anderem Hilfe im Haushalt, Einkaufshilfe, Begleitung zu Terminen, Gesellschaft leisten, Entlastung für pflegende Angehörige, Demenzbetreuung sowie stundenweise Betreuung.

Wer kann die Betreuung in Anspruch nehmen?

Unsere Leistungen richten sich an Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Pflegegrad sowie an alle, die im Alltag Unterstützung benötigen – unabhängig vom Alter. Auch Angehörige, die Entlastung suchen, können uns direkt kontaktieren.

Wird die Betreuung von der Pflegekasse übernommen?

Ja, viele unserer Betreuungsleistungen können über die Pflegekasse abgerechnet werden – abhängig vom Pflegegrad und der individuellen Situation. Es gibt mehrere Möglichkeiten der Kostenübernahme:

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5) haben Anspruch auf 125 € pro Monat, die sie für Unterstützung im Alltag nutzen können – zum Beispiel für Haushaltshilfe, Begleitung oder stundenweise Betreuung. Dieser Betrag verfällt nicht sofort, sondern kann auch angespart werden.

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

Wenn Angehörige kurzfristig verhindert sind (z. B. durch Urlaub oder Krankheit), kann Pflegix im Rahmen der sogenannten Verhinderungspflege einspringen. Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung – in bestimmten Fällen sogar mehr, wenn Teile der Kurzzeitpflege umgewidmet werden.

Private Finanzierung & Kombimodelle

Ergänzend zur Pflegekasse ist natürlich auch eine private Finanzierung möglich – oder eine Kombination aus Eigenleistung und Kassenleistung. Wir beraten Sie transparent, welche Option für Ihre Situation am besten passt.

💡 Gut zu wissen:


Pflegix kann viele Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen – ohne, dass Sie in Vorkasse gehen müssen. Sprechen Sie uns einfach an, wir erklären Ihnen die Möglichkeiten gern persönlich.

Ich habe noch keinen Pflegegrad, wie bekommen ich diesen?

Auch wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, können Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen. Gleichzeitig unterstützen wir Sie bei der Beantragung:
Wir helfen Ihnen dabei, einen Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse zu stellen, bereiten Sie auf den Besuch des Medizinischen Dienstes (MDK bzw. MD) vor und stehen bei Rückfragen zur Seite.

Wie schnell kann eine Betreuung starten?

In der Regel können wir innerhalb weniger Tage eine passende Betreuungskraft für Sie organisieren. In dringenden Fällen ist auch ein schnellerer Einsatz möglich – sprechen Sie uns einfach an!

Wie läuft der Erstkontakt und die Planung ab?

Nach Ihrer Anfrage melden wir uns persönlich bei Ihnen, klären Ihren individuellen Bedarf und schlagen passende Betreuungskräfte vor. Wenn alles passt, organisieren wir ein Kennenlernen – und der Einsatz kann starten.

Komme ich immer denselben Betreuer / dieselbe Betreuerin?

Ja, Kontinuität ist für Sie und uns wichtig. Wir setzen auf feste Betreuungspersonen, damit Vertrauen und eine persönliche Beziehung entstehen können. Bei Urlaubs- oder Krankheitsausfällen kümmern wir uns um eine zuverlässige Vertretung.

In welchen Städten oder Regionen ist Pflegix aktiv?

Pflegix ist aktuell mit eigenen Betreuungskräften in Dortmund, Bochum, Essen, Wuppertal und Umgebung im Einsatz. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob wir auch in Ihrer Region tätig sind, fragen Sie gerne unverbindlich an.