Entlastung für Sie und Ihre Angehörigen
Verlässliche Unterstützung
Verlässliche Unterstützung
Zeit für das Wesentliche
Zeit für das Wesentliche
Hilfe bei Organisation & Anträgen
Hilfe bei Organisation & Anträgen
Kosten & Finanzierung
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI)
Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI)
Mit Herz
Wir kümmern uns persönlich.
Zuverlässig
Auf uns können Sie sich verlassen.
Individuell
Betreuung, die zu Ihrem Leben passt.
Regional für Sie da
In Ihrer Nähe – mit festen Ansprechpartnern.
Leistungen – Betreuung
Ja, uns ist Kontinuität wichtig – wir setzen auf feste Ansprechpartner, damit Vertrauen entstehen kann.
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung. Wurde ein Antrag abgelehnt, helfen wir Ihnen auch bei den nächsten Schritten und bei der Vorbereitung eines Widerspruchs.
Wir unterstützen Sie zuverlässig im Alltag, schaffen Zeit für das Wesentliche und helfen bei der Organisation von Anträgen und Finanzierung.
Ja, viele unserer Betreuungsleistungen können über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI), die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) oder die Pflegesachleistungen (§36 SGB XI) abgerechnet werden – abhängig vom Pflegegrad.
