So entlasten wir Sie im Haushalt
Sauberkeit & Ordnung
Sauberkeit & Ordnung
Wir unterstützen bei der regelmäßigen Reinigung und sorgen für ein angenehmes, gepflegtes Zuhause.
Mehr Zeit im Alltag
Mehr Zeit im Alltag
Wir übernehmen anfallende Aufgaben im Alltag und schaffen so Freiräume für Sie und Ihre Angehörigen.
Hilfe bei der Abrechnung
Hilfe bei der Abrechnung
Wir beraten Sie zur Kostenübernahme und rechnen mögliche Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.
Kosten & Finanzierung
Viele unserer Leistungen können über die Pflegekasse abgerechnet werden. Welche Finanzierungsmöglichkeit infrage kommt, hängt vom Pflegegrad und Ihrer persönlichen Situation ab.
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Allen Personen mit anerkanntem Pflegegrad steht ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 € zur Verfügung. Dieser kann für unsere anerkannten Leistungen im Bereich Haushaltshilfe und Alltagsunterstützung eingesetzt werden.
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
Ist die private Pflegeperson vorübergehend verhindert – beispielsweise durch Urlaub, Krankheit oder eine notwendige Auszeit –, können unsere Betreuungs- und Haushaltshilfeleistungen im Rahmen der Verhinderungspflege finanziert werden.
Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI)
Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI)
Bei einem anerkannten Pflegegrad können unsere Leistungen – abhängig vom Pflegegrad und dem vereinbarten Leistungsumfang – auch über das monatliche Budget der Pflegesachleistungen abgerechnet werden.
Noch kein Pflegegrad vorhanden? Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung. Wurde ein Antrag abgelehnt, helfen wir Ihnen auch bei den nächsten Schritten und bei der Vorbereitung eines Widerspruchs.
Gemeinsam finden wir den passenden Weg, damit Ihre Unterstützung bestmöglich finanziert werden kann.
Mit Herz
Wir kümmern uns persönlich.
Zuverlässig
Auf uns können Sie sich verlassen.
Individuell
Haushaltshilfe, die zu Ihrem Bedarf passt.
Regional für Sie da
In Ihrer Nähe – mit festen Ansprechpartnern.
Leistungen – Haushaltshilfe
Ja. Wenn keine Kostenübernahme möglich oder gewünscht ist, können die Leistungen auch privat vereinbart werden.
Ab Pflegegrad 1 kann insbesondere der Entlastungsbetrag genutzt werden. Wir beraten Sie zu den passenden Möglichkeiten.
Je nach Bedarf helfen wir unter anderem bei Reinigung, Wäsche, Einkäufen, Mahlzeiten und der Organisation des Haushalts.
Unser Angebot richtet sich an Seniorinnen und Senioren, pflegebedürftige Menschen, Familien sowie Personen, die vorübergehend Unterstützung benötigen.
