Für wen ist unsere Assistenz gedacht?
Unsere Begleit- und Assistenzleistungen richten sich an:
- Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5
- Senioren, die Unterstützung außerhalb des Hauses wünschen
- Angehörige, die Entlastung im Alltag brauchen
Wir gestalten jede Begleitung individuell – angepasst an Ihre Bedürfnisse, Ihr Tempo und Ihre Wünsche.
Unsere Leistungen im Überblick:
Begleitung außer Haus
- Arzt- & Therapiebegleitung
- Unterstützung bei Ämter- & Behördengängen
- Freizeitaktivitäten & soziale Kontakte
- Begleitung bei Spaziergängen oder Ausflügen
- Unterstützung bei Veranstaltungen oder Familienfeiern
Ergänzende Alltagshilfe
- Fahrdienstorganisation (Taxi, Bus, Bahn, Fahrtenbegleitung)
- Unterstützung bei Einkäufen
- Kommunikation mit Ärzten, Behörden oder Einrichtungen
Entlastung für Angehörige
- Vertretung bei Verhinderung
- Unterstützung bei Organisation & Dokumentation
- Sicherheit, dass Ihr Angehöriger gut begleitet ist
Kosten & Finanzierung:
Viele unserer Assistenz- und Begleitangebote können über die Pflegekasse finanziert werden –
bereits ab Pflegegrad 1.
Mögliche Finanzierungswege:
- Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) – monatlich 131 € für anerkannte Betreuungs- und Unterstützungsleistungen
- Pflegesachleistungen (§36 SGB XI) – je nach Pflegegrad
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) – wenn Angehörige verhindert sind
- Individuelle Verordnungen
Leistungen – Hilfe für Menschen mit Assistenzbedarf
Ja, wir übernehmen die Vertretung bei Verhinderung und unterstützen bei Organisation und Dokumentation, damit Sie sicher sein können, dass Ihr Angehöriger gut begleitet ist.
Unsere Begleit- und Assistenzleistungen richten sich an Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen, Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5 sowie Senioren, die Unterstützung außerhalb des Hauses wünschen.
Wir begleiten Sie zu Arzt- und Therapieterminen, Ämter- und Behördengängen, Freizeitaktivitäten sowie Veranstaltungen und Familienfeiern.
Viele unserer Assistenz- und Begleitangebote können bereits ab Pflegegrad 1 über die Pflegekasse finanziert werden, zum Beispiel über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI.
