Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Beratung bei Ihnen zu Hause
- Kostenübernahme durch die Pflegekasse
- Nachweis an die Pflegekasse durch uns
Wie oft ist der Beratungsbesuch vorgesehen?
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 & 3
Pflegegrad 4 & 5
Was passiert beim Beratungsbesuch?
Pflegesituation ansehen
Angehörige unterstützen
Möglichkeiten aufzeigen
Pflegekasse informieren
So einfach geht’s
Termin vereinbaren
Beratung zu Hause
Wir kümmern uns um den Nachweis
Was kostet der Beratungsbesuch?
0 €
Sie benötigen mehr Unterstützung?
Mit Herz
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.
Zuverlässig
Wir stehen Ihnen kompetent zur Seite.
Individuell
Beratung, die zu Ihrer Situation passt.
Regional für Sie da
In Ihrer Nähe – mit festen Ansprechpartnern.
Leistungen – Beratungsbesuche § 37.3 SGB XI
Ja, wir vereinbaren mit Ihnen einen Besuch in Ihrer häuslichen Umgebung.
Bei Pflegegeldbezug ab Pflegegrad 2 ist der Beratungsbesuch grundsätzlich einmal pro Halbjahr verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen.
Ja, bei Pflegegrad 1 können Sie einmal pro Halbjahr eine freiwillige Beratung in Anspruch nehmen.
Die Vergütung des gesetzlichen Beratungsbesuchs übernimmt die Pflegekasse.
Wir dokumentieren den Besuch und übermitteln den erforderlichen Nachweis. Bitte bewahren Sie Ihre Unterlagen auf.
Der Beratungsbesuch betrachtet die aktuelle Pflegesituation und gibt Orientierung. Eine Pflegeschulung vermittelt vertiefte praktische Kenntnisse für den Pflegealltag.
Melden Sie sich möglichst frühzeitig bei uns und Ihrer Pflegekasse. Fehlende verpflichtende Beratungsbesuche können zu einer Kürzung und im Wiederholungsfall zum Entzug des Pflegegeldes führen.
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Pflegesituation und Ihre Fragen. Die konkrete Dauer besprechen wir bei der Terminvereinbarung.
Bei Pflegegeldbezug in den Pflegegraden 2 bis 5 einmal pro Halbjahr. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich auf Wunsch eine vierteljährliche Beratung möglich.
