Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Gut beraten. Pflegegeld sichern.
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch gesetzlich vorgesehen. Unsere Pflegefachkräfte kommen zu Ihnen nach Hause, beraten Sie persönlich und kümmern sich anschließend um den erforderlichen Nachweis gegenüber der Pflegekasse.
Persönlich, kompetent und zuverlässig.
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und finden gemeinsam die beste Lösung.

Wie oft ist der Beratungsbesuch vorgesehen?

Die Häufigkeit hängt vom Pflegegrad und den bezogenen Leistungen ab.

Pflegegrad 1

Einmal pro Halbjahr möglich
Freiwillig. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten.

Pflegegrad 2 & 3

Einmal pro Halbjahr
Verpflichtend bei Bezug von Pflegegeld. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten.

Pflegegrad 4 & 5

Einmal pro Halbjahr
Verpflichtend bei Bezug von Pflegegeld. Zusätzlich ist auf Wunsch eine Beratung einmal pro Vierteljahr möglich.
Wichtig: Wird ein verpflichtender Beratungsbesuch nicht rechtzeitig abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall entziehen.

Was passiert beim Beratungsbesuch?

Pflegesituation ansehen

Wir schauen gemeinsam, wie die Versorgung zu Hause aktuell funktioniert und wo Unterstützung sinnvoll sein kann.
Eine ältere Frau und eine Alltagshelferin im persönlichen Gespräch

Angehörige unterstützen

Unsere Fachkräfte beantworten Ihre Fragen und geben praktische Tipps für den Pflegealltag.

Möglichkeiten aufzeigen

Wir informieren über Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung, Entlastungsangebote und weitere Leistungen der Pflegeversicherung.

Pflegekasse informieren

Wir dokumentieren den Beratungsbesuch und übermitteln den erforderlichen Nachweis an Ihre Pflegekasse.

So einfach geht’s

1

Termin vereinbaren

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
2

Beratung zu Hause

Unsere Fachkraft kommt zu Ihnen und nimmt sich Zeit für Ihre Situation.
3

Wir kümmern uns um den Nachweis

Die erforderliche Dokumentation wird von uns an die Pflegekasse übermittelt.

Was kostet der Beratungsbesuch?

0 €

Die Kosten des gesetzlichen Beratungsbesuchs werden von der Pflegekasse übernommen. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Sie benötigen mehr Unterstützung?

Manchmal entstehen im Pflegealltag Fragen, für die beim regulären Beratungsbesuch nicht genügend Raum ist. Dafür bieten wir individuelle Pflegeschulungen an – zum Beispiel zum Umgang mit Demenz, zu praktischen Pflegetechniken oder zur Bewältigung schwieriger Situationen zu Hause.

Mit Herz

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.

Zuverlässig

Wir stehen Ihnen kompetent zur Seite.

Individuell

Beratung, die zu Ihrer Situation passt.

Regional für Sie da

In Ihrer Nähe – mit festen Ansprechpartnern.

Leistungen – Beratungsbesuche § 37.3 SGB XI

Ja, wir vereinbaren mit Ihnen einen Besuch in Ihrer häuslichen Umgebung.

Bei Pflegegeldbezug ab Pflegegrad 2 ist der Beratungsbesuch grundsätzlich einmal pro Halbjahr verpflichtend. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen.

Ja, bei Pflegegrad 1 können Sie einmal pro Halbjahr eine freiwillige Beratung in Anspruch nehmen.

Die Vergütung des gesetzlichen Beratungsbesuchs übernimmt die Pflegekasse.

Wir dokumentieren den Besuch und übermitteln den erforderlichen Nachweis. Bitte bewahren Sie Ihre Unterlagen auf.

Der Beratungsbesuch betrachtet die aktuelle Pflegesituation und gibt Orientierung. Eine Pflegeschulung vermittelt vertiefte praktische Kenntnisse für den Pflegealltag.

Melden Sie sich möglichst frühzeitig bei uns und Ihrer Pflegekasse. Fehlende verpflichtende Beratungsbesuche können zu einer Kürzung und im Wiederholungsfall zum Entzug des Pflegegeldes führen.

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Pflegesituation und Ihre Fragen. Die konkrete Dauer besprechen wir bei der Terminvereinbarung.

Bei Pflegegeldbezug in den Pflegegraden 2 bis 5 einmal pro Halbjahr. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich auf Wunsch eine vierteljährliche Beratung möglich.